Explosionsschutz
Speziell in Branchen mit brennbaren Gasen, Dämpfen, Flüssigkeiten oder Stäuben – etwa in der Chemie, Lebensmittelverarbeitung,
Metallverarbeitung oder Logistik kann es zu Explosionsgefahren kommen.
Nach den Explosionsschutz-Richtlinien ist für Anlagen und Arbeitsbereiche, in denen explosionsfähige Atmosphären auftreten
können, ein Explosionsschutzdokument erforderlich.
Vor Inbetriebnahme oder vor Änderungen von Arbeitsmitteln und Arbeitsabläufen, muss das Explosionsschutzdokument erstellt oder
aktualisiert werden.
Maßnahmen des betrieblichen Explosionsschutzes sind vor allem in der Gefahrstoffverordnung aber auch in anderen Regelwerken,
wie z.B. der BetrSichV genannt. In § 6 Abs. 9 der Gefahrstoffverordnung befindet sich die Forderung nach einem Explosionsschutzdokument
Zielsetzung
Wir helfen Ihnen dabei, hier nicht den Durchblick zu verlieren und die Anforderungen bei der Erstellung des
Explosionsschutzdokuments praxisgerecht umzusetzen
Ihre Vorteile/ Ihr Nutzen
-
Erfüllung gesetzlicher Pflichten und Vermeidung von Bußgeldern
-
Schutz von Mitarbeitenden, Anlagen und Umwelt
-
Minimierung von Produktionsausfällen durch präventive Maßnahmen
-
Erhöhung der Rechtssicherheit und Versicherbarkeit
1. Rechtliche Beratung
-
Erstellung und Prüfung von Explosionsschutzdokumenten gemäß §6 GefStoffV
-
Beratung zu relevanten Vorschriften: BetrSichV, GefStoffV, ArbStättV, EU-Richtlinie 1999/92/EG
-
Unterstützung bei Behördenkommunikation und Genehmigungsverfahren
2. Technische Analyse
-
Zündquellenanalyse und Risikobewertung
-
Bewertung von Stoffdaten und sicherheitstechnischen Kennzahlen für brennbare Medien
-
Projektierung technischer Schutzmaßnahmen nach TRGS 720–727
3. Organisatorische Maßnahmen
-
Kennzeichnung explosionsgefährdeter Bereiche (Zonen 0, 1, 2 bzw. 20, 21,
22)
-
Erstellung von Betriebsanweisungen und Schulungsunterlagen
-
Unterweisung der Mitarbeitenden im sicheren Umgang mit Gefahrstoffen und Ex-Bereichen
4. Präventive Unterstützung
-
Entwicklung eines Explosionsschutzkonzepts mit primären und sekundären Schutzmaßnahmen
-
Begleitung bei der Auswahl geeigneter Geräte und Anlagen nach EU-Ex-Schutz-Richtlinie 2014/34/EU
5. Prüfung & Dokumentation
-
Begleitung bei Prüfungen durch befähigte Personen nach TRBS 1203
-
Erstellung von Prüfprotokollen und Maßnahmenkatalogen
-
Fortschreibung des Explosionsschutzdokuments bei Änderungen im Betrieb